Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin Ritzerfeld,
die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beantragt, den Tagesordnungspunkt / Haushaltsänderungsantrag:
Änderung der Hauptsatzung § 12 Abs. 5 – Verzicht auf Sitzungsgeld für den Vorsitz in Ausschüssen.
für die anstehende Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses auf die Tagesordnung zu setzen.
Beschlussvorschlag:
§ 12 Abs. 5 der Hauptsatzung der Stadt Geilenkirchen wird zum 08.02.2023 dahingehend geändert, dass für den Vorsitz des Umwelt- und Bauausschusses, des Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung, des Ausschusses für Bildung, Soziales, Sport und Kultur, des Jugendhilfeausschusses und des Rechnungsprüfungsausschusses kein Sitzungsgeld i. S. d. § 46 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 GO NRW ausgezahlt wird.
Begründung:
Der Gesetzgeber räumt den Räten bewusst die Möglichkeit ein mit einer zwei Drittel-Mehrheit in allen Ausschüssen auf eine Aufwandsentschädigung für den Vorsitz verzichten zu können.
Dies ist geschehen, weil dem Gesetzgeber durchaus bewusst ist, dass das Amt der/des Ausschussvorsitzenden in Großstädten wie Essen, Dortmund oder Köln, die in deutlich größeren Ausschüssen über komplexere Themen beraten müssen, wesentlich aufwändiger als in kleinen Kommunen wie Geilenkirchen ist.
Der Aufwand gestaltet sich in den hiesigen Ausschüssen für Vorsitzendende überschaubar.
Deshalb ist es in Anbetracht der drohenden Haushaltssicherung auch hier geboten, die zusätzlichen freiwilligen Sitzungsgelder für den Ausschussvorsitz zu streichen und somit das mögliche Einsparpotential von 8.000 Euro jährlich auszuschöpfen.
Mit freundlichen Grüßen