Antrag – Gesamtkonzept für die Jugendhilfe

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin Ritzerfeld, sehr geehrter Herr Kappes, die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beantragt,

den Tagesordnungspunkt Gesamtkonzept für die Jugendhilfe für die anstehende Sitzung des Jugendhilfeausschusses auf die Tagesordnung zu setzen. Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt zur nächsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 31.05.2023 dem Ausschuss, wie im überörtlichen Prüfbericht der Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) aus dem Jahre 2021 gefordert, Mittel und Wege für ein umzusetzendes Gesamtkonzept für die Jugendhilfe vorzustellen.

Begründung:

Hilfen zur Erziehung ist ein wichtiger und unerlässlicher Bestandteil der Jugendhilfe. Die Gemeindeprüfungsanstalt hat bei ihrer überörtlichen Prüfung im Jahr 2021 für den Bereich Hilfen zur Erziehung, die Situation in Geilenkirchen genau betrachtet und in ihrem Prüfbericht viele Empfehlungen und Feststellungen zur Verbesserung der Geilenkirchener Jugendhilfe aufgelistet. Unter anderem, wird mehrfach festgehalten, dass eine „schriftlich fixierte Gesamtstrategie“ für die Hilfe zur Erziehung fehlt.

Durch eine Umsetzung der GPA Empfehlungen ist laut Prüfbericht eine Verbesserung im Bereich der Jugendhilfe sowohl für die Mitarbeiter*innen des Jugendamtes wie auch für Familien, Kinder und Jugendliche zu erreichen. Dazu stellt die GPA im Gesamtbericht fest: „Die Stadt Geilenkirchen verfügt nicht über eine schriftlich fixierte Gesamtstrategie für die Hilfe zur Erziehung, die von Politik, Verwaltungsführung und Jugendamt gemeinsam getragen wird.“

Handlungsempfelung der GPA:

„Politik, Verwaltungsführung und Jugendamtsleitung sollten für die Hilfe zur Erziehung eine auf Geilenkirchen ausgerichtete Gesamtstrategie festlegen.“ Gleichzeitig steigen die Kosten der wirtschaftlichen Jugendhilfe Jahr für Jahr an, auch hier benötigen wir eine Gesamtstrategie. Dazu stellt die GPA u. a. im Gesamtbericht fest: „Die überwiegende Zahl der Vergleichskommunen ist durch die Aufwendungen für die Hilfe zur Erziehung geringer belastet, was auf einen hohen Anteil an stationären Hilfen steigende stationäre Aufwendungen in Geilenkirchen zurückzuführen ist. Mehr als die Hälfte dieser stationären Fälle sind kostenintensive Heimfälle. Der Anteil an kostengünstigen ambulanten Hilfsmaßnahmen ist in Geilenkirchen dagegen vergleichsweise gering.“ Die Feststellungen des GPA Prüfbericht zeigen sehr deutlich, dass wir dringend funktionierende Kontrollmechanismen auch mit Blick auf den Haushalt des Jugendamtes benötigen. Dies darf natürlich nicht zu Lasten der Familien, Kinder und der Jugendlichen gehen.

Wir erkennen natürlich an, dass so eine Aufgabe nicht im Hauruckverfahren erledigt werden kann, aber wir möchten nochmals darauf hinweisen, dass der Jugendhilfeausschuss teil des Jugendamtes und somit zu beteiligen ist. Eine bloße Berichterstattung oder Verwaltungsvorlage, wird der Sachlage nicht gerecht.

Die GRÜNE Fraktion Geilenkirchen

20221230 Antrag – Gesamtkonzept für die Jugendhilfe